In einem Zeugnis finden sich oft verklausuliert Noten.

1. Leistungsbeurteilung

Es haben sich in Bezug auf die Bewertung der vom Arbeitnehmer erbrachten Gesamtleistung die folgenden Notenstufen durchgesetzt:


• stets zur vollsten Zufriedenheit = sehr gute Leistung

• zur vollsten Zufriedenheit = sehr gute bis gute Leistung

• stets zur vollen Zufriedenheit = gut

• zu unserer vollen Zufriedenheit = befriedigend

• stets zur Zufriedenheit = befriedigend bis ausreichend

• zur Zufriedenheit = ausreichend

• im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit = mangelhaft

• (stets) bemüht, Arbeiten zur Zufriedenheit zu erledigen = ungenügend


2. Führungsbeurteilung

Im Bereich der Bewertung der „Führung“, also des Verhaltens des Arbeitnehmers, werden ebenfalls Beurteilungen ausgesprochen.

Hier sollte man zunächst darauf achten, ob eine Beurteilung im Bezug auf Vorgesetzte, Arbeitskollegen, Untergebene und Kunden vorkommen. Wenn nicht alle benannten Personen genannt werden, lassen sich Rückschlüsse auf das Verhalten ziehen (beredtes Schweigen).

Im Allgemeinen hat sich folgende Notenskala gefestigt:


• war stets vorbildlich = sehr gut

• war vorbildlich = gut

• war stets einwandfrei = voll befriedigend

• war einwandfrei = befriedigend

• war ohne Tadel = ausreichend

• gab zu keiner Klage Anlass = mangelhaft

• nichts Nachteiliges bekannt geworden = ungenügend

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