Haftung der eigenen Versicherung
Ansprüche aus eigenen privaten Versicherungen
1. Verkehrsservice- und Mobilitätsversicherung
Bestehen private Versicherungen, etwa eine Verkehrs-Service- oder eine sog. Mobilitätsversicherung, so trägt diese ggf. Bergungs- und Abschleppkosten und auch sonstige Leistungen. Maßgebend sind die vereinbarten Versicherungsleistungen.
2. Ansprüche aus privaten Unfallversicherungen
Bei erlittenen Unfallfolgen kommen auch Ansprüche gegen die eigene Unfallversicherung in Betracht.
Besteht eine private Krankenversicherung, kommt neben dem Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit vereinbart, auch ein Anspruch auf Tagegeld bzw. Krankenhaustagegeld in Betracht.
2 - 8568.