Sie haben von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich verbotenerweise ein urheberrechtlich geschütztes Werk downgeloadet haben. Sie werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe zu übernehmen.

Was ist jetzt zu tun?

1. Zunächst muss geprüft werden, ob Sie es waren, der downgeloadet hat und ob der Download tatsächlich rechtswidrig ist. Selbst wenn der Downloads unzulässig war, sind die geltend gemachten Folgekosten (insbesondere das Anwaltshonorar) oft zu hoch angesetzt. Lassen Sie sich am besten selbst von einem Rechtsanwalt beraten.

2. Schauen Sie nach, ob dem Schreiben der Anwälte eine Vollmacht beigelegt war. Ist dies nicht der Fall, so sollten Sie unverzüglich (also innerhalb weniger Tage) das Schreiben unter Hinweis auf die fehlenden Vollmachtsurkunde zurückweisen. Sorgen Sie selbst dafür, dass Sie den Zugang Ihrer Vollmachtsrüge nachweisen können (Einschreiben mit Rückschein).

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