I. Wer ist leitender Angestellter?

Definition: § 5 Absatz 3 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz

Nr. 1: Zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt
-Trifft intern die Entscheidung über die Einstellung von Bewerbern
-Darf Arbeitsvertrag, Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit unterzeichnen

Praktisch: immer Personalleiter, oft : Leiter des Betriebs (Werksleiter)

Nr. 2: Hat Generalvollmacht
= Umfassende bürgerlich-rechtliche Vollmacht, die nur in wenigen Unternehmen und auch hier nur wenigen Personen auf der Ebene unterhalb des Vertretungsorgans verliehen wird
Nr. 2: Hat Prokura, die im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist

Prokura: Vollmacht nach §§ 48 ff. HGB
Nicht ausreichend: Honorarprokura und Zeichnungsbefugnis ohne entsprechendes Aufgabengebiet

Nr. 3: Aufgabenwahrnehmung, die/mit
- für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sindTätigkeiten, die mit einem nicht um beträchtlichen Einfluss auf die wirtschaftliche, technische, kaufmännische, organisatorische, personelle oder wissenschaftliche Führung des Betriebs oder des Unternehmens verbunden sind (höhere Angestelltentätigkeiten)deren Erfüllung selbst besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt

Entscheidungsmöglichkeit im wesentlichen frei von WeisungenMuss selbst über Ziele und Wege in seinem Zuständigkeitsbereich bestimmen können. maßgebliche Beeinflussungsmöglichkeit von Entscheidungen.
Er muss Entscheidungen so vorbereiten, dass der Entscheidungsträger das Ergebnis der Überlegungen nicht unbeachtet lassen kann.

Die Aufgaben dürfen nicht nur gelegentlich anfallen.

Beispiele:

-Kein leitender Angestellter:

Chefarzt, wenn ihm nur intern, nicht aber auch im Außenverhältnis eine selbstständige Entlassungsbefugnis zusteht.

Arbeitnehmer, wenn selbstständige Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern keinen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Arbeitnehmers ausmacht und damit seine Stellung nicht prägt.

Arbeitnehmer, dessen Personalhoheit sich über sechs oder sieben Mitarbeiter erstreckt, in dem Betrieb aber insgesamt über 100 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Arbeitnehmer, dessen personelle Maßnahmen von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sind.


II. Welche Konsequenzen bestehen bei Einordnung als leitender Angestellter?

1. Kein aktives oder passives Wahlrecht zum Betriebsrat

2. Kündigungsschutz:
- an das Vorliegen von Kündigungsgründen sind geringere Anforderungen zu stellen. Verhaltensbedingte Gründe: Wegen der besonderen Vertrauensstellung eines leitenden Angestellten sind auch an sein Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.
Pflichtwidrigkeiten im Vertrauensbereich fallen schwerer ins Gewicht als bei normalen Arbeitnehmern. So wird in den meisten Fällen eine Abmahnung entbehrlich sein.
- Genießen vermindertem Bestandsschutz, § 14 Abs. 2 KSchuG
Zwar genießt der leitende Angestellte Kündigungsschutz und kann Kündigungsschutzklage erheben. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 einen Auflösungsantrag zu stellen. Diesen Antrag muss das Gericht bei leitenden Angestellten zwingend stattgebenden, da der Arbeitgeber diesen Antrag gemäß § 14 Abs. 2 nicht begründen muss.

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