Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge

A. Was bedeutet gesetzliche Erbfolge?

Gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass das Gesetz (nämlich das Bürgerliche Gesetzbuch) bestimmt, wer Erbe des Erblassers wird.
Diese gesetzlichen Bestimmungen finden allerdings nur Anwendung, wenn keine gewillkürte Erbfolge besteht, wenn der Erblasser also kein Testament aufgesetzt oder einen Erbvertrag geschlossen hat. Aus § 1937 BGB folgt nämlich der Vorrang der gewillkürten Erbfolge vor der gesetzlichen Erbfolge. Gesetzliche und gewillkürter Erbfolge können nur dann nebeneinander eingreifen, wenn der Erblasser nur hinsichtlich eines Teils des Nachlasses eine Verfügung von Todes wegen geschaffen hat; hinsichtlich des " freien " Teils gilt dann die gesetzliche Erbfolge (§ 2088 BGB).

Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924 ff BGB geregelt.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich das Verwandtenerbrecht und das Ehegattenerbrecht getrennt dargestellt.

Klicken Sie daher entweder auf

VERWANDTENERBRECHT
oder

EHEGATTENERBRECHT

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